Die Industrie- und Handelskammer in Deutschland
Handelskammer, die • Han | dels | kam | mer • lat. n. a.
Industrie- und Handelskammer, die • In | dus | trie- und Han | dels | kam | mer • lat. n. a.
Der "Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK)" vereint unter seinem Dach insgesamt 80 regionale Industrie- und Handelskammern in Deutschland. Jede Industrie- und Handelskammer (IHK) ist eine berufsständische Körperschaft des öffentlichen Rechts und vertritt sämtliche in einer Region ansässigen Unternehmen, die ihnen durch die gesetzliche Pflichtmitgliedschaft angehören. Landwirtschaften, nicht im Handelsregister eingetragene Freiberufler und reine Handwerksbetriebe stellen die Ausnahme. Handwerksbetriebe werden von den örtlichen Handwerkskammern vertreten. Die meisten Industrie- und Handwerkskammern befinden sich in den industriestarken Bundesländern Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Hessen. In den Hansestädten Bremen und Hamburg fungieren die Institutionen weiterhin unter dem Namen "Handelskammer".
Welche Voraussetzungen müssen für eine Mitgliedschaft in der Handelskammer mitgebracht werden?
Bei der IHK-Zugehörigkeit handelt es sich um eine per Gesetz erlassene Pflichtmitgliedschaft. Diese beinhaltet die Zahlung eines jährlichen Mitgliedsbeitrages, von dem ein Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen nach Antragstellung befreit werden kann. In diesem Fall wird zwar das Unternehmen für einen bestimmten Zeitraum von der Beitragszahlung freigestellt, bleibt jedoch weiterhin Mitglied der Industrie- und Handelskammer.
Die Jahresbeiträge variieren je nach Industrie- und Handelskammer. Sie setzen sich aus zwei Komponenten zusammen: zum einen aus einem Grundbeitrag, zum andern aus einem Umlagebeitrag. Bei der Handelskammer Hamburg reichen die Grundbeiträge je nach Gewerbebetrieb von 51,00 Euro bis 2556,00 Euro. Nach der Haushaltssatzung 2006 beträgt der Umlagebeitrag 0,33 Prozent des Gewerbeertrages beziehungsweise des ausgewiesenen Gewinns.
Welche sind die Aufgaben der zentralen Geschäftsbereiche einer Handelskammer?
Industrie- und Handelskammern sind Institutionen der deutschen Wirtschaft für die deutsche Wirtschaft. Als Zusammenschluss aller Gewerbetreibenden und Unternehmen einer Region vertritt eine IHK die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber anderen Vereinigungen, Kommunen, Landesregierungen und vielen anderen staatlichen Stellen. Hauptaugenmerk liegt dabei stets auf Erhalt oder Ausbau der Vorteile für die eigenen Mitgliedsunternehmen.
Zudem steht sie ihren Mitgliedern beratend und fördernd zur Verfügung, bestellen öffentliche Sachverständige, erstellen Gutachten, erteilen zum Beispiel auch die Erlaubnis zur Vermittlung von Versicherungen und überwachen die kaufmännischen und gewerblichen Ausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz. Vor der Industrie- und Handelskammer erfolgen auch die Zwischen- und Abschlussprüfungen von Auszubildenden.
Die zentralen Geschäftsbereiche jeder IHK gliedern sich in die sechs Abschnitte Aus- und Weiterbildung, Internationales, Recht und Fairplay, Innovation und Umwelt, Starthilfe und Unternehmensförderung sowie Standortpolitik. Arbeitsrecht und Sozialpolitik bleiben jedoch ausgespart. Zur Standortpolitik gehören sämtliche Maßnahmen zum Ausbau und zur Förderung der wirtschaftlichen Region ebenso wie die Erfassung der Konjunktur und das Stadtmarketing, um den eigenen Standort auch für andere Unternehmen und Betriebe interessant zu machen. Im Rahmen der Aus- und Weiterbildung werden sämtliche Prüfungen abgenommen, die Qualität der Ausbildungen überprüft und neue Konzepte entwickelt.